§ 3 HWG – Heilmittelwerberecht
Besonderer Hinweis zum Heilmittelwerbegesetz (HWG):
Den in meiner Praxis angebotenen Therapieverfahren liegen keinerlei
Heilversprechen zugrunde. Aus den Texten kann weder eine Linderung
noch eine Besserung eines Krankheitszustandes abgeleitet, garantiert
oder versprochen werden.
Bei den hier vorgestellten Behandlungsmethoden handelt es sich um
Verfahren der alternativen Medizin, die wissenschaftlich noch nicht
anerkannt sind. Alle Angaben über Eigenschaften, Wirkungen und
Indikationen beruhen auf den Erkenntnissen und Erfahrungen
innerhalb der Therapiemethoden selbst.